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1. August 2007

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Die neue Pfarrei Sankt Josef

Für die neue Pfarrei St. Josef gibt es einige wichtige Schriftstücke, die hier im Wortlaut vorgestellt werden. Weiterhin können Sie sich hier einen Überblick über das neue Pfarrgebiet verschaffen

Kirche Heilig Kreuz Kirche St. Josef Kirche St. Michael

 

Vereinbarung zur Fusion der beiden katholischen Pfarreien und Kirchengemeinden Heilig Kreuz / Frankfurt - Bornheim und St. Josef / Frankfurt - Bornheim

Diese Vereinbarung wurde in den Pfarrgemeinderäten und Verwaltungsräten am 24. April 2007 abschließend beraten und verabschiedet.

0    Präambel
Vereinigungslogo Seit dem Frühjahr 2006 haben die Gremien der beiden Pfarrgemeinden St. Josef und Heilig Kreuz die Zusammenführung vorbereitet. Grundlage für den Fusionsprozess ist folgende gleichlautende Vereinbarung, die von beiden Pfarrgemeinderäten beschlossen wurde:

Der Pfarrgemeinderat St. Josef Ffm-Bornheim (Heilig Kreuz / Ffm.-Bornheim) will mit der Pfarrgemeinde Heilig Kreuz, Ffm.-Bornheim (St. Josef / Ffm.-Bornheim) die Schritte absprechen und gehen, welche zum Ziel haben, dass in Ffm.-Bornheim eine einzige, zukunftsfähige katholische Gemeinde neu entsteht. Dabei erscheint es uns unverzichtbar, dass sowohl Heilig Kreuz als auch St. Josef in einer neu entstehenden Gemeinde wiedererkennbar sind.

Der Prozess der Zusammenführung war von einem geschwisterlichen Miteinander geprägt. Dabei wurden auch die neuen Chancen und Möglichkeiten für die Kirche in Bornheim herausgestellt. Seit Oktober 2006 haben fünf Arbeitsgruppen die Details der Fusion erörtert sowie die Vorschläge und Leitideen entwickelt, die dieser Vereinbarung zugrunde liegen. Die Pfarreiöffentlichkeit wurde durch Artikel in den wöchentlichen Pfarrnachrichten und durch öffentliche Veranstaltungen kontinuierlich informiert.

1    Name, Adresse, Pfarrbüro, Pfarrgebiet
Der Name der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde ist "St. Josef / Frankfurt-Bornheim". Die Postadresse und das Pfarrbüro sind in der Eichwaldstraße 41, 60385 Frankfurt. Eine Pfarrbüro-Außenstelle wird in der Kettelerallee 45 eingerichtet.

Das Gebiet der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde St. Josef umfasst die bisherigen Gebiete der Pfarreien Heilig Kreuz und St. Josef. Zu St. Josef gehören ab 1. Juli 2007 die zugepfarrten Gebiete der bisherigen Pfarrei St. Michael / Frankfurt-Nordend.

2    Pfarrkirche
Pfarrkirche der neuen Pfarrei St. Josef ist die St. Josefskirche, Berger Straße 135. Die Heilig Kreuz-Kirche sowie die Kirche St. Michael sind Filialkirchen.

3    Gottesdienstordnung
Die Gestaltung der Gottesdienstordnung ist Aufgabengebiet des Pastoralen Raumes. Die Erörterung und Beschlussfassung erfolgt auf dieser Ebene.

4    Kirchenvermögen
Das gesamte Kirchenvermögen wird der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde St. Josef als Rechtsnachfolgerin zugeführt. Die neue Gemeinde tritt in alle bestehenden Verträge der früheren Kirchengemeinden ein (siehe auch: Vertrag über die Profilkirche Heilig Kreuz - Zentrum für christliche Meditation und Spiritualität). die gilt auch für die Trägerschaft der Kindertagesstätten.

5    Kirchenbücher und Archive
Die Kirchenbücher der beiden Pfarreien und Kirchengemeinden werden mit dem Termin der Zusammenlegung geschlossen. Die neue Pfarrei und Kirchengemeinde legt neue Kirchenbücher an. Die Archive verbleiben an den bisherigen Orten.

6    Kirchensiegel und Verwaltungsratssiegel
Die neue Pfarrei führt ein Pfarramtssiegel mit der Aufschrift: "Katholische Pfarrgemeinde St. Josef". Das neue Verwaltungsratssiegel trägt die Aufschrift: Katholische Kirchengemeinde St. Josef - Der Verwaltungsrat". die Siegel sind neu zu entwerfen.

7    Synodale Gremien und Verwaltungsrat
Der Pfarrgemeinderat der neuen Gemeinde konstituiert sich aus den bisherigen Mitgliedern beider Pfarrgemeinderäte. Zusätzlich gehören dem neuen Pfarrgemeinderat zwei Mitglieder des bisherigen Pfarrgemeinderat des zum 1. Juli 2007 zugepfarrten Teils der Pfarrei St. Michael an.

Mit der bereits im Januar 2007 erfolgten Zustimmung durch den Bischofsvikar für den synodalen Bereich ist für die neue Pfarrgemeinde der Termin zur nächsten PGR-Wahl (10./11. November 2007) auf spätestens Mai 2008 verschoben worden. Alle weiteren Entscheidungen zur PGR-Wahl sind im Pfarrgemeinderat der neuen Gemeinde zu treffen.

Der Verwaltungsrat der neuen Gemeinde konstituiert sich aus den bisherigen Mitgliedern der beiden Verwaltungsräte und zusätzlich aus zwei Mitgliedern des bisherigen Verwaltungsrats St. Michael. Die Neuwahl des Verwaltungsrats erfolgt in 2008 durch den neugewählten Pfarrgemeinderat.

8    Filialkirche Heilig Kreuz
Die Heilig Kreuz-Kirche wird am 1. Juli 2007 katholisches Zentrum für Meditation und Spiritualität. In der Filialkirche Heilig Kreuz wird es weiterhin einen Sonntagsgottesdienst geben (als Vorabendmesse oder am Sonntag). Für die Gottesdienste an Feiertagen sind eigene Regelungen zu treffen. Das Fronleichnamsfest wird ab 2008 auf der Ebene des Pastoralen Raums begangen. Kirchweih- und Patronatsfest werden auch in der neuen Gemeinde ihren Platz behalten.

9    Raumnutzung in der bisherigen Pfarrei Heilig Kreuz
In der bisherigen Pfarrei Heilig Kreuz stehen der neuen Gemeinde St. Josef folgende Räume zur Verfügung
- die Hälfte der Räume im 1. Stock des Pfarrheims
- alle Räume im 2. Stock des Pfarrheims
- die Clubräume der Jugend im Keller.
Vertraglich zugesichert ist die Nutzung folgender Räume:
- Turmsaal (mit Küche und Toiletten sowie die darunter liegenden Kellerräume)
- im Pfarrhaus: Pfarrbüro mit Nebenraum und ein Büroraum für pastorale Mitarbeiterin der Pfarrgemeinde St. Josef, Archiv und Zeltlagerraum im Keller. >br /> Der bisherige Pfarrsaal Heilig Kreuz ist in Absprache mit dem Meditationszentrum für die Pfarrgemeinde St. Josef nutzbar.

10    Sakramentenpastoral
Die Sakramentenpastoral ist ein Aufgabenbereich, der auf der Ebene des Pastoralen Raums behandelt und weiter entwickelt wird. Sie ist in dieser Vereinbarung deshalb nicht weiter beschrieben.
Die Sakramentenspendung erfolgt in der Regel in den beiden Pfarrkirchen (St. Josef und Maria-Rosenkranz / Seckbach) des Pastoralen Raums.

11    Kinder- und Jugendarbeit
Die bisherigen Leitungskreise in der Kinder- und Jugendarbeit der beiden Gemeinden bilden gemeinsam ein neues Leitungsgremium für die Koordination und Duirchführung der Kinder- und Jugendarbeit.
Ebenso bilden die beiden Messdienerleitungen ein gemeinsames Leitungsteam. Den Messdienerinnen und Messdienern soll so ermöglicht werden, in allen Kirchen der neuen Gemeinde zu ministrieren.

12    Pastorale Schwerpunkte
Pastorale Schwerpunkte der neuen Gemeinde werden in den Gremien erörtert und beschlossen. Sie stehen unter dem Leitmotiv "Missionarisch Kirche sein" und gründen in der sich entwickelnden Zusammenarbeit in der neuen Gemeinde. Dabei sollen bewährte Angebote erhalten bleiben, aber auch neue Ansätze für die pastorale Arbeit entwickelt werden.

13    Zusammenführung der Gruppen und Kreise
Bestehende und lebendige Gruppierungen und Kreise (z.B. Familien- und Seniorenkreise) werden in ihrem Eigenleben bestätigt und gefördert. Gleichzeitig werden sie zur Zusammenarbeit im Rahmen der neuen Gemeinde ermutigt.

14    Caritas und Soziales
Vereinigungslogo Die Caritasarbeit der neuen Gemeinde soll gemeinsam geplant und abgestimmt werden. Bewährte Angebote sollen erhalten bleiben und miteinander verzahnt werden.

15    Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit der neuen Gemeinde wird gemeinsam entwickelt (u.a. ein neues wöchentliches Mitteilungsblatt, Internetauftritt).

16    Ökumene
Die gewachsene ökumenische Zusammenarbeit im Ökumenischen Rat Bornheim / Nordend soll Weitergeführt und fortentwickelt werden.

Ingeborg Lüdecke / Martin Hütter (Vorsitzende der Pfarrgemeinderäte)
Pfr. Bernhard Brandt / Pfr. Michael Metzler (Vorsitzende der Verwaltungsräte)

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Dekret des Diözesanadministrators vom 25.06.2007

Veröffentlicht im Amtsblatt des Bistums Limburg 2007 Nr.8 vom 01.08.2007

Nr. 558:    Urkunde über die Neuordnung der Katholischen Pfarreien und Kirchengemeinden St. Josef, Frankfurt-Bornheim und Heilig Kreuz, Frankfurt-Bornheim

1.
Nach Anhörung der unmittelbar Beteiligten und des Priesterrates gemäß c. 515 § 2 CIC und der Zustimmung von Bischof Kamphaus vom 11. Januar 2007 (Az.: 113 20/06/03/1 und 116 20/06/03/4) werden die Katholischen Pfarreien St. Josef, Frankfurt-Bornheim und Heilig Kreuz, Frankfurt-Bornheim, die zugleich Kirchengemeinden sind, aufgehoben und gemäß c. 121 CIC zu einer neuen Pfarrei und Kirchengemeinde vereinigt, die den Namen „St. Josef, Frankfurt-Bornheim“ trägt. Die neue Kirchengemeinde St. Josef, Frankfurt-Bornheim ist Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgelösten Kirchengemeinden St. Josef, Frankfurt-Bornheim und Heilig Kreuz, Frankfurt-Bornheim.

2.
Das Gebiet der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde St. Josef, Frankfurt-Bornheim umfasst die bisherigen Gebiete der Pfarrei und Kirchengemeinde St. Josef, Frankfurt-Bornheim und der Pfarrei und Kirchengemeinde Heilig-Kreuz, Frankfurt-Bornheim.

3.
Pfarrkirche der neuen Pfarrei ist die auf den Titel „St. Josef“ geweihte Kirche. Die bisherige Pfarrkirche Heilig Kreuz wird mit der Kirche St. Michael zur weiteren Filialkirche der neuen Pfarrei.

4.
Das gesamte Kirchenvermögen (einschließlich aller Forderungen und Verbindlichkeiten), die Kirchenbücher und die Akten der bisherigen Pfarrei und Kirchengemeinde St. Josef, Frankfurt-Bornheim und der bisherigen Pfarrei und Kirchengemeinde Heilig Kreuz, Frankfurt-Bornheim werden der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde St. Josef, Frankfurt-Bornheim (als ausschließlicher Rechtsnachfolgerin) zugeführt. Die Kirchenbücher der beiden bisherigen Pfarreien und Kirchengemeinden werden zum 30.06.2007 geschlossen. Die neue Pfarrei und Kirchengemeinde legt neue Kirchenbücher an.

5.
Eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche der Grundstücke Gemarkung Frankfurt, Bezirk 28, Flur 461, Flurstücke 150/10 und 151/10, auf der sich der Kindergarten sowie der hierzu gehörende Kinderspielplatz der bisherigen Kirchengemeinde Heilig Kreuz befinden, verbleibt im Eigentum der neuen Katholischen Kirchengemeinde Frankfurt, St. Josef.

6.
Die neue Kirchengemeinde „St. Josef, Frankfurt-Bornheim“ führt ein Kirchensiegel mit der Aufschrift: Katholische Kirchengemeinde Frankfurt-Bornheim, St. Josef – Der Verwaltungsrat. Das Siegel des Pfarramtes lautet: Katholisches Pfarramt St. Josef Frankfurt-Bornheim.

7.
Diese Urkunde wird zum 01.08.2007 wirksam.

Az.: 113 20/06/03/1 und 116 20/06/03/4

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Dekret des Bischofs Franz Kamphaus vom 31.01.2007

Veröffentlicht im Amtsblatt des Bistums Limburg 2007 Nr.4 vom 15.03.2007

Nr. 479:    Urkunde über die Neuordnung der Katholischen Pfarreien St. Michael, St. Bernhard, St. Christophorus und St. Josef in Frankfurt am Main

1.
Nach Anhörung der unmittelbar Beteiligten und des Priesterrates gemäß c. 515 § 2 CIC wird die Katholische Pfarrei und Kirchengemeinde St. Michael in Frankfurt am Main aufgehoben

2.
Das bisherige Gebiet der Pfarrei und Kirchengemeinde St. Michael, Frankfurt am Main wird wie folgt den Pfarreien und Kirchengemeinden St. Bernhard, Frankfurt, St.Christophorus, Frankfurt, und St. Josef, Frankfurt am Main zugepfarrt:

Alle Stadtgebiete nordöstlich der Rothschildallee, ohne das Gebietsdreieck zwischen Rothschildallee, Martin-Luther-Straße 33-51, und Rohrbachstraße 23-37, sowie alle Stadtgebiete östlich der Friedberger Landstraße werden der Pfarrei St. Josef, Bornheim zugepfarrt. Die Kirchengemeinde St. Josef, Frankfurt am Main ist Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgelösten Kirchengemeinde St. Michael, Frankfurt am Main.

[nächster Abschnitt und 3. nicht relevant für St. Josef]

4.
Diese Urkunde wird zum 01. Juli 2007 wirksam

Az.: 12020/06/1/11

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Dekret des Bischofs Franz Kamphaus vom 15.01.2007

Veröffentlicht im Amtsblatt des Bistums Limburg 2007 Nr.2 vom 01.02.2007

Nr. 448:    Urkunde über die Errichtung der Profilkirche "St. Michael - Zentrum für Trauerpastoral", Frankfurt am Main

§ 1 Errichtung der Profilkirche
Nach Anhörung der unmittelbar Beteiligten und des Priesterrates gemäß c. 515 § 2 CIC wird in der Kirche St. Michael, die künftig Filialkirche der Pfarrei St. Josef, Frankfurt, sein wird, und in Teilen des zugehörigen Gemeindehauses die Profilkirche "St. Michael - Zentrum für Trauerpastoral" errichtet. Die Profilkirche ist eine pastorale Einrichtung des Bistums und steht unter der verantwortlichen Leitung des Dezernenten Pastorale Dienste des Bischöflichen Ordinariates.

§ 2 Aufgaben
Die Profilkirche nimmt Aufgaben als Zentrum für Trauerpastoral wahr. Näheres legt der Dezernent Pastorale Dienste fest.

§ 3 Betriebsträgerschaft
Die Betriebsträgerschaft übernimmt der Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden Frankfurt. Einzelheiten der Eigentumsverhältnisse, Nutzungsrechte und der Kostentragung werden vertraglich zwischen dem Bistum, dem Gesamtverband und den beteiligten Kirchengemeinden vereinbart.

§ 4 Personal
Die Dienst- und Fachaufsicht über das pastorale Personal der Profilkirche liegt beim Bischöflichen Ordinariat Limburg, Dezernat Pastorale Dienste. Die Besetzung der Stellen für das pastorale Personal erfolgt durch das Dezernat Personal.

Das Personal der Profilkirche für Arbeiten im Sekretariat und als Küster / Hausmeister wird durch den Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden Frankfurt eingestellt. Die Dienstaufsicht hat der Gesamtverband. Die Fachaufsicht liegt beim Leiter des Zentrums.

§ 5 Kuratorium
Für die Profilkirche wird ein Kuratorium gegründet, das auf Einladung des Dezernenten Pastorale Dienste des Bischöflichen Ordinariats mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung zusammentritt. Das Kuratorium hat die Aufgabe, die pastorale Tätigkeit der Profilkirche beratend zu begleiten und zu einer Vernetzung mit der Pastoral im Stadtbezirk Frankfurt und mit der Tätigkeit des Gesamtverbandes beizutragen.

Mitglieder des Kuratoriums sind der Dezernent Pastorale Dienste des Bischöflichen Ordinariats, der Frankfurter Stadtdekan, der Ortspfarrer, der Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Frankfurter Kirchengemeinden sowie bis zu drei weitere Mitglieder, die vom Bischof von Limburg für drei Jahre mit der Möglichkeit der Wiederberufung berufen werden. Der die Profilkirche leitende Priester nimmt an den Sitzungen des Kuratoriums teil.

§ 6 Inkrafttreten
Diese Urkunde wird zum 1. Juli 2007 wirksam.

Az.: 12020/07/01/1

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Dekret des Bischofs Franz Kamphaus vom 15.01.2007

Veröffentlicht im Amtsblatt des Bistums Limburg 2007 Nr.2 vom 01.02.2007

Nr. 449:    Urkunde über die Errichtung der Profilkirche "Heilig Kreuz - Zentrum für christliche Meditation und Spiritualität", Frankfurt am Main

§ 1 Errichtung der Profilkirche
Nach Anhörung der unmittelbar Beteiligten und des Priesterrates gemäß c. 515 § 2 CIC wird in der Kirche Heilig Kreuz, die künftig Filialkirche der Pfarrei St. Josef, Frankfurt, sein wird, und in Teilen des zugehörigen Gemeindehauses die Profilkirche "Heilig Kreuz - Zentrum für christliche Meditation und Spiritualität" errichtet. Die Profilkirche ist eine pastorale Einrichtung des Bistums und steht unter der verantwortlichen Leitung des Dezernenten Pastorale Dienste des Bischöflichen Ordinariates.

§ 2 Aufgaben
Die Profilkirche nimmt Aufgaben als Zentrum für christliche Meditation und Spiritualität wahr. Näheres legt der Dezernent Pastorale Dienste fest.

§ 3 Betriebsträgerschaft
Die Betriebsträgerschaft übernimmt der Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden Frankfurt. Einzelheiten der Eigentumsverhältnisse, Nutzungsrechte und der Kostentragung werden vertraglich zwischen dem Bistum, dem Gesamtverband und den beteiligten Kirchengemeinden vereinbart.

§ 4 Personal
Die Dienst- und Fachaufsicht über das pastorale Personal der Profilkirche liegt beim Bischöflichen Ordinariat Limburg, Dezernat Pastorale Dienste. Die Besetzung der Stellen für das pastorale Personal erfolgt durch das Dezernat Personal.

Das Personal der Profilkirche für Arbeiten im Sekretariat und als Küster / Hausmeister wird durch den Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden Frankfurt eingestellt. Die Dienstaufsicht hat der Gesamtverband. Die Fachaufsicht liegt beim Leiter des Zentrums.

§ 5 Kuratorium
Für die Profilkirche wird ein Kuratorium gegründet, das auf Einladung des Dezernenten Pastorale Dienste des Bischöflichen Ordinariats mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung zusammentritt. Das Kuratorium hat die Aufgabe, die pastorale Tätigkeit der Profilkirche beratend zu begleiten und zu einer Vernetzung mit der Pastoral im Stadtbezirk Frankfurt und mit der Tätigkeit des Gesamtverbandes beizutragen.

Mitglieder des Kuratoriums sind der Dezernent Pastorale Dienste des Bischöflichen Ordinariats, der Frankfurter Stadtdekan, der Ortspfarrer, der Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Frankfurter Kirchengemeinden sowie bis zu drei weitere Mitglieder, die vom Bischof von Limburg für drei Jahre mit der Möglichkeit der Wiederberufung berufen werden. Der die Profilkirche leitende Priester nimmt an den Sitzungen des Kuratoriums teil.

§ 6 Inkrafttreten
Diese Urkunde wird zum 1. Juli 2007 wirksam.

Az.: 11320/07/01/1

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