1. August 2007
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Für die neue Pfarrei St. Josef gibt es einige wichtige Schriftstücke, die hier im Wortlaut vorgestellt werden. Weiterhin können Sie sich hier einen Überblick über das neue Pfarrgebiet verschaffen
⇒ Vereinbarung zur Fusion Heilig Kreuz und St. Josef
⇒ Dekret zur Gründung der neuen Pfarrei St. Josef Bornheim
⇒ Neuordnung bezüglich St. Michael
⇒ Das neue Pfarrgebiet von St. Josef
⇒ St. Michael - Zentum für Trauerpastoral
⇒ Heilig Kreuz - Zentrum für christl. Meditation und Spiritualität
Diese Vereinbarung wurde in den Pfarrgemeinderäten und Verwaltungsräten am 24. April 2007 abschließend beraten und verabschiedet.
0 Präambel
Seit dem Frühjahr 2006 haben die Gremien der beiden Pfarrgemeinden St. Josef und Heilig Kreuz
die Zusammenführung vorbereitet. Grundlage für den Fusionsprozess ist folgende gleichlautende
Vereinbarung, die von beiden Pfarrgemeinderäten beschlossen wurde:
Der Pfarrgemeinderat St. Josef Ffm-Bornheim (Heilig Kreuz / Ffm.-Bornheim) will mit der Pfarrgemeinde Heilig Kreuz, Ffm.-Bornheim (St. Josef / Ffm.-Bornheim) die Schritte absprechen und gehen, welche zum Ziel haben, dass in Ffm.-Bornheim eine einzige, zukunftsfähige katholische Gemeinde neu entsteht. Dabei erscheint es uns unverzichtbar, dass sowohl Heilig Kreuz als auch St. Josef in einer neu entstehenden Gemeinde wiedererkennbar sind.
Der Prozess der Zusammenführung war von einem geschwisterlichen Miteinander geprägt. Dabei wurden auch die neuen Chancen und Möglichkeiten für die Kirche in Bornheim herausgestellt. Seit Oktober 2006 haben fünf Arbeitsgruppen die Details der Fusion erörtert sowie die Vorschläge und Leitideen entwickelt, die dieser Vereinbarung zugrunde liegen. Die Pfarreiöffentlichkeit wurde durch Artikel in den wöchentlichen Pfarrnachrichten und durch öffentliche Veranstaltungen kontinuierlich informiert.
1 Name, Adresse, Pfarrbüro, Pfarrgebiet
Der Name der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde ist "St. Josef / Frankfurt-Bornheim". Die
Postadresse und das Pfarrbüro sind in der Eichwaldstraße 41, 60385 Frankfurt. Eine
Pfarrbüro-Außenstelle wird in der Kettelerallee 45 eingerichtet.
Das Gebiet der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde St. Josef umfasst die bisherigen Gebiete der Pfarreien Heilig Kreuz und St. Josef. Zu St. Josef gehören ab 1. Juli 2007 die zugepfarrten Gebiete der bisherigen Pfarrei St. Michael / Frankfurt-Nordend.
2 Pfarrkirche
Pfarrkirche der neuen Pfarrei St. Josef ist die St. Josefskirche, Berger Straße 135.
Die Heilig Kreuz-Kirche sowie die Kirche St. Michael sind Filialkirchen.
3 Gottesdienstordnung
Die Gestaltung der Gottesdienstordnung ist Aufgabengebiet des Pastoralen Raumes. Die
Erörterung und Beschlussfassung erfolgt auf dieser Ebene.
4 Kirchenvermögen
Das gesamte Kirchenvermögen wird der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde St. Josef als
Rechtsnachfolgerin zugeführt. Die neue Gemeinde tritt in alle bestehenden Verträge der
früheren Kirchengemeinden ein (siehe auch: Vertrag über die Profilkirche Heilig Kreuz -
Zentrum für christliche Meditation und Spiritualität). die gilt auch für die Trägerschaft
der Kindertagesstätten.
5 Kirchenbücher und Archive
Die Kirchenbücher der beiden Pfarreien und Kirchengemeinden werden mit dem Termin der
Zusammenlegung geschlossen. Die neue Pfarrei und Kirchengemeinde legt neue Kirchenbücher
an. Die Archive verbleiben an den bisherigen Orten.
6 Kirchensiegel und Verwaltungsratssiegel
Die neue Pfarrei führt ein Pfarramtssiegel mit der Aufschrift: "Katholische Pfarrgemeinde
St. Josef". Das neue Verwaltungsratssiegel trägt die Aufschrift: Katholische Kirchengemeinde
St. Josef - Der Verwaltungsrat". die Siegel sind neu zu entwerfen.
7 Synodale Gremien und Verwaltungsrat
Der Pfarrgemeinderat der neuen Gemeinde konstituiert sich aus den bisherigen Mitgliedern
beider Pfarrgemeinderäte. Zusätzlich gehören dem neuen Pfarrgemeinderat zwei Mitglieder
des bisherigen Pfarrgemeinderat des zum 1. Juli 2007 zugepfarrten Teils der Pfarrei
St. Michael an.
Mit der bereits im Januar 2007 erfolgten Zustimmung durch den Bischofsvikar für den synodalen Bereich ist für die neue Pfarrgemeinde der Termin zur nächsten PGR-Wahl (10./11. November 2007) auf spätestens Mai 2008 verschoben worden. Alle weiteren Entscheidungen zur PGR-Wahl sind im Pfarrgemeinderat der neuen Gemeinde zu treffen.
Der Verwaltungsrat der neuen Gemeinde konstituiert sich aus den bisherigen Mitgliedern der beiden Verwaltungsräte und zusätzlich aus zwei Mitgliedern des bisherigen Verwaltungsrats St. Michael. Die Neuwahl des Verwaltungsrats erfolgt in 2008 durch den neugewählten Pfarrgemeinderat.
8 Filialkirche Heilig Kreuz
Die Heilig Kreuz-Kirche wird am 1. Juli 2007 katholisches Zentrum für Meditation und
Spiritualität. In der Filialkirche Heilig Kreuz wird es weiterhin einen Sonntagsgottesdienst
geben (als Vorabendmesse oder am Sonntag). Für die Gottesdienste an Feiertagen sind eigene
Regelungen zu treffen. Das Fronleichnamsfest wird ab 2008 auf der Ebene des Pastoralen Raums
begangen. Kirchweih- und Patronatsfest werden auch in der neuen Gemeinde ihren Platz behalten.
9 Raumnutzung in der bisherigen Pfarrei Heilig Kreuz
In der bisherigen Pfarrei Heilig Kreuz stehen der neuen Gemeinde St. Josef folgende Räume
zur Verfügung
- die Hälfte der Räume im 1. Stock des Pfarrheims
- alle Räume im 2. Stock des Pfarrheims
- die Clubräume der Jugend im Keller.
Vertraglich zugesichert ist die Nutzung folgender Räume:
- Turmsaal (mit Küche und Toiletten sowie die darunter liegenden Kellerräume)
- im Pfarrhaus: Pfarrbüro mit Nebenraum und ein Büroraum für pastorale Mitarbeiterin der
Pfarrgemeinde St. Josef, Archiv und Zeltlagerraum im Keller. >br />
Der bisherige Pfarrsaal Heilig Kreuz ist in Absprache mit dem Meditationszentrum für die
Pfarrgemeinde St. Josef nutzbar.
10 Sakramentenpastoral
Die Sakramentenpastoral ist ein Aufgabenbereich, der auf der Ebene des Pastoralen Raums
behandelt und weiter entwickelt wird. Sie ist in dieser Vereinbarung deshalb nicht weiter
beschrieben.
Die Sakramentenspendung erfolgt in der Regel in den beiden Pfarrkirchen (St. Josef und
Maria-Rosenkranz / Seckbach) des Pastoralen Raums.
11 Kinder- und Jugendarbeit
Die bisherigen Leitungskreise in der Kinder- und Jugendarbeit der beiden Gemeinden bilden
gemeinsam ein neues Leitungsgremium für die Koordination und Duirchführung der Kinder-
und Jugendarbeit.
Ebenso bilden die beiden Messdienerleitungen ein gemeinsames Leitungsteam. Den Messdienerinnen
und Messdienern soll so ermöglicht werden, in allen Kirchen der neuen Gemeinde zu ministrieren.
12 Pastorale Schwerpunkte
Pastorale Schwerpunkte der neuen Gemeinde werden in den Gremien erörtert und beschlossen. Sie
stehen unter dem Leitmotiv "Missionarisch Kirche sein" und gründen in der sich entwickelnden
Zusammenarbeit in der neuen Gemeinde. Dabei sollen bewährte Angebote erhalten bleiben, aber
auch neue Ansätze für die pastorale Arbeit entwickelt werden.
13 Zusammenführung der Gruppen und Kreise
Bestehende und lebendige Gruppierungen und Kreise (z.B. Familien- und Seniorenkreise) werden
in ihrem Eigenleben bestätigt und gefördert. Gleichzeitig werden sie zur Zusammenarbeit im
Rahmen der neuen Gemeinde ermutigt.
14 Caritas und Soziales
Die Caritasarbeit der neuen Gemeinde soll gemeinsam geplant und abgestimmt werden. Bewährte
Angebote sollen erhalten bleiben und miteinander verzahnt werden.
15 Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit der neuen Gemeinde wird gemeinsam entwickelt (u.a. ein neues
wöchentliches Mitteilungsblatt, Internetauftritt).
16 Ökumene
Die gewachsene ökumenische Zusammenarbeit im Ökumenischen Rat Bornheim / Nordend soll
Weitergeführt und fortentwickelt werden.
Ingeborg Lüdecke / Martin Hütter (Vorsitzende der Pfarrgemeinderäte)
Pfr. Bernhard Brandt / Pfr. Michael Metzler (Vorsitzende der Verwaltungsräte)
Veröffentlicht im Amtsblatt des Bistums Limburg 2007 Nr.8 vom 01.08.2007
1.
Nach Anhörung der unmittelbar Beteiligten und des Priesterrates gemäß c. 515 § 2 CIC
und der Zustimmung von Bischof Kamphaus vom 11. Januar 2007 (Az.: 113 20/06/03/1 und
116 20/06/03/4) werden die Katholischen Pfarreien St. Josef, Frankfurt-Bornheim und
Heilig Kreuz, Frankfurt-Bornheim, die zugleich Kirchengemeinden sind, aufgehoben und
gemäß c. 121 CIC zu einer neuen Pfarrei und Kirchengemeinde vereinigt, die den Namen
„St. Josef, Frankfurt-Bornheim“ trägt. Die neue Kirchengemeinde St. Josef,
Frankfurt-Bornheim ist Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgelösten Kirchengemeinden
St. Josef, Frankfurt-Bornheim und Heilig Kreuz, Frankfurt-Bornheim.
2.
Das Gebiet der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde St. Josef, Frankfurt-Bornheim umfasst
die bisherigen Gebiete der Pfarrei und Kirchengemeinde St. Josef, Frankfurt-Bornheim
und der Pfarrei und Kirchengemeinde Heilig-Kreuz, Frankfurt-Bornheim.
3.
Pfarrkirche der neuen Pfarrei ist die auf den Titel „St. Josef“ geweihte Kirche. Die
bisherige Pfarrkirche Heilig Kreuz wird mit der Kirche St. Michael zur weiteren
Filialkirche der neuen Pfarrei.
4.
Das gesamte Kirchenvermögen (einschließlich aller Forderungen und Verbindlichkeiten),
die Kirchenbücher und die Akten der bisherigen Pfarrei und Kirchengemeinde St. Josef,
Frankfurt-Bornheim und der bisherigen Pfarrei und Kirchengemeinde Heilig Kreuz,
Frankfurt-Bornheim werden der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde St. Josef, Frankfurt-Bornheim
(als ausschließlicher Rechtsnachfolgerin) zugeführt. Die Kirchenbücher der beiden
bisherigen Pfarreien und Kirchengemeinden werden zum 30.06.2007 geschlossen. Die neue
Pfarrei und Kirchengemeinde legt neue Kirchenbücher an.
5.
Eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche der Grundstücke Gemarkung Frankfurt,
Bezirk 28, Flur 461, Flurstücke 150/10 und 151/10, auf der sich der Kindergarten
sowie der hierzu gehörende Kinderspielplatz der bisherigen Kirchengemeinde Heilig Kreuz
befinden, verbleibt im Eigentum der neuen Katholischen Kirchengemeinde Frankfurt,
St. Josef.
6.
Die neue Kirchengemeinde „St. Josef, Frankfurt-Bornheim“ führt ein Kirchensiegel mit
der Aufschrift: Katholische Kirchengemeinde Frankfurt-Bornheim, St. Josef – Der
Verwaltungsrat. Das Siegel des Pfarramtes lautet: Katholisches Pfarramt St. Josef
Frankfurt-Bornheim.
7.
Diese Urkunde wird zum 01.08.2007 wirksam.
Az.: 113 20/06/03/1 und 116 20/06/03/4
Veröffentlicht im Amtsblatt des Bistums Limburg 2007 Nr.4 vom 15.03.2007
1.
Nach Anhörung der unmittelbar Beteiligten und des Priesterrates gemäß c. 515 § 2 CIC
wird die Katholische Pfarrei und Kirchengemeinde St. Michael in Frankfurt am Main
aufgehoben
2.
Das bisherige Gebiet der Pfarrei und Kirchengemeinde St. Michael, Frankfurt am Main
wird wie folgt den Pfarreien und Kirchengemeinden St. Bernhard, Frankfurt, St.Christophorus,
Frankfurt, und St. Josef, Frankfurt am Main zugepfarrt:
Alle Stadtgebiete nordöstlich der Rothschildallee, ohne das Gebietsdreieck zwischen Rothschildallee, Martin-Luther-Straße 33-51, und Rohrbachstraße 23-37, sowie alle Stadtgebiete östlich der Friedberger Landstraße werden der Pfarrei St. Josef, Bornheim zugepfarrt. Die Kirchengemeinde St. Josef, Frankfurt am Main ist Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgelösten Kirchengemeinde St. Michael, Frankfurt am Main.
[nächster Abschnitt und 3. nicht relevant für St. Josef]
4.
Diese Urkunde wird zum 01. Juli 2007 wirksam
Az.: 12020/06/1/11
Veröffentlicht im Amtsblatt des Bistums Limburg 2007 Nr.2 vom 01.02.2007
§ 1 Errichtung der Profilkirche
Nach Anhörung der unmittelbar Beteiligten und des Priesterrates gemäß c. 515 § 2 CIC
wird in der Kirche St. Michael, die künftig Filialkirche der Pfarrei St. Josef, Frankfurt,
sein wird, und in Teilen des zugehörigen Gemeindehauses die Profilkirche "St. Michael -
Zentrum für Trauerpastoral" errichtet. Die Profilkirche ist eine pastorale Einrichtung
des Bistums und steht unter der verantwortlichen Leitung des Dezernenten Pastorale Dienste
des Bischöflichen Ordinariates.
§ 2 Aufgaben
Die Profilkirche nimmt Aufgaben als Zentrum für Trauerpastoral wahr. Näheres legt der
Dezernent Pastorale Dienste fest.
§ 3 Betriebsträgerschaft
Die Betriebsträgerschaft übernimmt der Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden
Frankfurt. Einzelheiten der Eigentumsverhältnisse, Nutzungsrechte und der Kostentragung
werden vertraglich zwischen dem Bistum, dem Gesamtverband und den beteiligten Kirchengemeinden
vereinbart.
§ 4 Personal
Die Dienst- und Fachaufsicht über das pastorale Personal der Profilkirche liegt beim
Bischöflichen Ordinariat Limburg, Dezernat Pastorale Dienste. Die Besetzung der Stellen
für das pastorale Personal erfolgt durch das Dezernat Personal.
Das Personal der Profilkirche für Arbeiten im Sekretariat und als Küster / Hausmeister wird durch den Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden Frankfurt eingestellt. Die Dienstaufsicht hat der Gesamtverband. Die Fachaufsicht liegt beim Leiter des Zentrums.
§ 5 Kuratorium
Für die Profilkirche wird ein Kuratorium gegründet, das auf Einladung des Dezernenten
Pastorale Dienste des Bischöflichen Ordinariats mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung
zusammentritt. Das Kuratorium hat die Aufgabe, die pastorale Tätigkeit der Profilkirche
beratend zu begleiten und zu einer Vernetzung mit der Pastoral im Stadtbezirk Frankfurt
und mit der Tätigkeit des Gesamtverbandes beizutragen.
Mitglieder des Kuratoriums sind der Dezernent Pastorale Dienste des Bischöflichen Ordinariats, der Frankfurter Stadtdekan, der Ortspfarrer, der Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Frankfurter Kirchengemeinden sowie bis zu drei weitere Mitglieder, die vom Bischof von Limburg für drei Jahre mit der Möglichkeit der Wiederberufung berufen werden. Der die Profilkirche leitende Priester nimmt an den Sitzungen des Kuratoriums teil.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Urkunde wird zum 1. Juli 2007 wirksam.
Az.: 12020/07/01/1
Veröffentlicht im Amtsblatt des Bistums Limburg 2007 Nr.2 vom 01.02.2007
§ 1 Errichtung der Profilkirche
Nach Anhörung der unmittelbar Beteiligten und des Priesterrates gemäß c. 515 § 2 CIC
wird in der Kirche Heilig Kreuz, die künftig Filialkirche der Pfarrei St. Josef, Frankfurt,
sein wird, und in Teilen des zugehörigen Gemeindehauses die Profilkirche "Heilig Kreuz -
Zentrum für christliche Meditation und Spiritualität" errichtet. Die Profilkirche ist eine
pastorale Einrichtung des Bistums und steht unter der verantwortlichen Leitung des Dezernenten
Pastorale Dienste des Bischöflichen Ordinariates.
§ 2 Aufgaben
Die Profilkirche nimmt Aufgaben als Zentrum für christliche Meditation und Spiritualität wahr.
Näheres legt der Dezernent Pastorale Dienste fest.
§ 3 Betriebsträgerschaft
Die Betriebsträgerschaft übernimmt der Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden
Frankfurt. Einzelheiten der Eigentumsverhältnisse, Nutzungsrechte und der Kostentragung
werden vertraglich zwischen dem Bistum, dem Gesamtverband und den beteiligten Kirchengemeinden
vereinbart.
§ 4 Personal
Die Dienst- und Fachaufsicht über das pastorale Personal der Profilkirche liegt beim
Bischöflichen Ordinariat Limburg, Dezernat Pastorale Dienste. Die Besetzung der Stellen
für das pastorale Personal erfolgt durch das Dezernat Personal.
Das Personal der Profilkirche für Arbeiten im Sekretariat und als Küster / Hausmeister wird durch den Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden Frankfurt eingestellt. Die Dienstaufsicht hat der Gesamtverband. Die Fachaufsicht liegt beim Leiter des Zentrums.
§ 5 Kuratorium
Für die Profilkirche wird ein Kuratorium gegründet, das auf Einladung des Dezernenten
Pastorale Dienste des Bischöflichen Ordinariats mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung
zusammentritt. Das Kuratorium hat die Aufgabe, die pastorale Tätigkeit der Profilkirche
beratend zu begleiten und zu einer Vernetzung mit der Pastoral im Stadtbezirk Frankfurt
und mit der Tätigkeit des Gesamtverbandes beizutragen.
Mitglieder des Kuratoriums sind der Dezernent Pastorale Dienste des Bischöflichen Ordinariats, der Frankfurter Stadtdekan, der Ortspfarrer, der Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Frankfurter Kirchengemeinden sowie bis zu drei weitere Mitglieder, die vom Bischof von Limburg für drei Jahre mit der Möglichkeit der Wiederberufung berufen werden. Der die Profilkirche leitende Priester nimmt an den Sitzungen des Kuratoriums teil.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Urkunde wird zum 1. Juli 2007 wirksam.
Az.: 11320/07/01/1
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